(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Ausführung von Aufträgen erfolgt entsprechend unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Form-
Angebote/Auftragserteilung
Preisangebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit unserer Auftragsbestätigung. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Abweichende Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung gültig. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, soweit diese von unseren Lieferungs-
Boltech prüft die An-
Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und/oder Modelltype, die durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgen.
Telefonische Angaben von uns sind unverbindlich.
Preise
Die Preise gelten ab Oberasbach, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer , Versandkosten und Verpackung. Für kleine Mengen sind die Verpackungskosten zuberechnen.
Liefertermine
Liefertermine werden bei Annahme eines Auftrages dem Besteller bestätigt. Nur die von Boltech in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist maßgebend. Ein Rücktritt von der Bestellung oder Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine angemessene Nachfrist steht uns in jedem Falle zu.
Lieferzeiten von bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht.
Mehrlieferungen
Im Allgemeinen wird die bestellte Menge ausgeliefert. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, Mehrlieferungen bei Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation bis zu 10% der Auftragsmenge anzunehmen. Wir sind berechtigt, etwaige Überschussmengen bis zu 10%, an den Besteller auszuliefern und zu berechnen.
Beanstandungen
Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich angezeigt werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung. Im Falle einer von uns anerkannten Reklamation muß uns die Möglichkeit einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt werden. Umtausch erfolgt nur bei unbenutzter Ware (Originalzustand, keine feststellbare Beanspruchung der Ware). Die beanstandete Ware geht in unserer Eigentum über, wir können darüber in freiem Ermessen verfügen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen oder Beanstandungen gilt die Lieferung als genehmigt.
Leichte Abweichungen bei Gewichts-
Muster
Falls bei Auftragserteilung nichts Gegenteiliges vereinbart wird, steht es uns frei, Sonderanfertigungen für unsere Eigenwerbung zu verwenden.
Lieferung und Versand
Der Versand erfolgt ab Oberasbach auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sofern nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden, versenden wir per Post oder einem vergleichbaren Express-
Auf Verlangen des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten versichert.
Zahlungsbedingungen
Bei Aufträge über 1.000,00 € hat Zahlung, wie nachstehend zu erfolgen: 30% bei Auftragserteilung, 70% innerhalb 10 Tage, ohne Skonto, nach Erhalt der Ware. Bei Bestellungen unter einem Auftragswert von € 1.00,00.-
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurück zu verlangen.
Vereinbarungen
Wird ein Teil der vorstehenden Bedingungen durch Sondervereinbarungen unwirksam, bleibt der Vertrag davon unberührt.
Schlußbestimmungen
Der Kunde darf Rechte gegenüber Boltech nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich Fürth. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel-
Boltech
Stand: 27.03.2005
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